Die Patientin/der Patient anerkennt, dass sie oder er Schuldner bzw. Schuldnerin gegenüber der Spital Uster AG ist und bestätigt, den Umfang des eigenen Versicherungsschutzes, einschliesslich eventueller Ausschlüsse, zu kennen. Sie oder er bestätigt zudem, über die ihr oder ihm zustehenden Leistungen, wie beispielsweise die freie Arztwahl bei einer Zusatzversicherung, informiert zu sein.
Darüber hinaus nimmt die Patientin/der Patient zur Kenntnis, dass ungedeckte Kosten in Rechnung gestellt werden, falls keine oder keine vollständige Versicherungsdeckung für die Behandlung oder den Spitalaufenthalt besteht. Des Weiteren behält sich das Spital Uster vor, bei fehlender Kostengutsprache die Patientin/den Patienten aufzufordern, ein Depot über die voraussichtlichen Behandlungskosten zu hinterlegen.
Die Patientin/der Patient erkennt ausserdem an, dass sie oder er für entstehende Mehrkosten bei einer Wunschverlegung in ein anderes Spital sowie für zusätzliche Leistungen wie Telefon oder Besuchermahlzeiten selbst aufkommen muss. Sie können nachträglich nicht geltend machen, Sie haben sich geirrt oder Ihren Versicherungsschutz falsch eingeschätzt.